Mehr noch: Die neuen Lärmschutz-Richtlinien der EU nehmen sogar die Arbeitgeber in die Pflicht. In Betrieben, in denen fortlaufend Lärmwerte von 80 Dezibel bzw. zeitweise Werte von 135 Dezibel erreicht werden, müssen die Mitarbeiter einen Gehörschutz gestellt bekommen.

Anstatt immer neue und wenig komfortable Stöpsel aus dem Baumarkt zu kaufen, empfehlen wir die Anfertigung eines individuellen Gehörschutzes, der über Jahre verwendet werden kann. Auch dieser Gehörschutz wird auf Grundlage von Ohrabdrücken gefertigt. Die Maßohrstücke, die anschließend zumeist in unserem hauseigenen Labor gefertigt werden, garantieren komfortablen Sitz mit gleichzeitig guten Klangeindrücken.
Übrigens: Auch die Stiftung Warentest sagt: Ein individueller Gehörschutz ist komfortabel und gut. Bei häufiger Verwendung zahlt er sich auch aus.